Barrierefreie Website: Was das BFSG für Unternehmen bedeutet.

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit nach BFSG für viele Unternehmen Pflicht. Wer betroffen ist, die Kleinstunternehmen-Ausnahme, was WCAG 2.1 AA konkret heißt, eine Checkliste, Bußgelder und warum Overlay-Tools das Problem nicht lösen. Als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Veröffentlicht: 01.06.202612 Min. Lesezeit
Barrierefreiheits-Symbol in konzentrischen Ringen zum Thema BFSG.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act um und macht digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur Pflicht - mit Bußgeldern bei Verstößen.

Viele sind verunsichert: Betrifft mich das? Was muss ich konkret tun? Dieser Artikel ordnet ein, wer betroffen ist, was Barrierefreiheit technisch bedeutet und warum sie sich auch dort lohnt, wo sie nicht strikt vorgeschrieben ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.
  • Betroffen sind Websites mit Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, aber auch Seiten mit Terminbuchung, Warenkorb oder direktem Vertragsschluss. Reine Präsentationsseiten ohne Interaktion fallen meist nicht darunter.
  • Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.
  • Technischer Maßstab ist die WCAG 2.1 auf Stufe AA, über die Norm EN 301 549. Vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust (POUR).
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Overlay-Tools schaffen laut Behörden keine rechtssichere Barrierefreiheit. Am günstigsten ist, Barrierefreiheit von Anfang an mitzubauen, statt sie nachzurüsten.

Was bedeutet eine barrierefreie Website?

Eine Website ist barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie genauso nutzen können wie alle anderen: navigieren, lesen, Formulare ausfüllen, Termine buchen, kaufen. Niemand darf aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen werden. Konkret betrifft das Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung, motorischen oder kognitiven Einschränkungen, aber auch ältere Menschen und Situationen wie grelles Sonnenlicht oder eine verletzte Hand. Barrierefreiheit hilft am Ende allen.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen, das sind etwa 9,4 Prozent der Bevölkerung. Rechnet man leichtere und temporäre Einschränkungen dazu, ist der Anteil deutlich höher. Für dich als Unternehmen heißt das zweierlei: Es gibt eine wachsende gesetzliche Pflicht, und es gibt eine große Nutzergruppe, die du sonst verlierst, bevor sie überhaupt bei dir ankommt.

Was ist das BFSG und ab wann gilt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act (EAA, EU-Richtlinie 2019/882) in deutsches Recht um. Die technischen Details stehen in der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf die europäische Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG verweist. Kurz: Der EAA gibt das europäische Ziel vor, das BFSG macht daraus deutsche Pflicht, die BFSGV und EN 301 549 sagen, wie es technisch aussehen muss.

Zwei Fristen sind wichtig. Seit dem 28. Juni 2025 müssen neu erbrachte Dienstleistungen barrierefrei sein. Für bestimmte bestehende Verträge und Produkte gibt es Übergangsfristen: Dienstleistungen, die mit vor dem Stichtag eingesetzten Produkten erbracht werden, dürfen längstens bis zum 27. Juni 2030 weiterlaufen, Selbstbedienungsterminals sogar bis maximal 2040. Für deine Website selbst gilt aber im Kern: Sie sollte jetzt barrierefrei sein.

Ehrlich eingeordnet: Das BFSG ist an einigen Stellen bewusst offen formuliert. Wo genau die Grenze verläuft und wie streng geprüft wird, klärt sich erst über behördliche und gerichtliche Entscheidungen. Diesen Artikel verstehst du als fundierte Orientierung, nicht als Rechtsberatung. Im Zweifel prüft ein spezialisierter Anwalt deinen konkreten Fall.

Wer ist betroffen und wer nicht?

Der entscheidende Begriff ist Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Betroffen bist du, wenn Verbraucher auf deiner Website einen Vertrag abschließen oder wesentliche Zwischenschritte dorthin gehen können. Ein klassischer Online-Shop ist eindeutig erfasst. Aber auch ohne Shopsystem kann deine Seite betroffen sein, sobald sie mehr ist als eine reine Visitenkarte.

Entscheidend ist die Interaktion. Diese Tabelle zeigt die typischen Fälle:

Ist deine Website vom BFSG betroffen?

FallBFSG betroffen?
Online-Shop, Warenkorb, KaufJa, klarer Fall
Online-Terminbuchung oder ReservierungJa, wesentlicher Zwischenschritt zum Vertrag
Reine Präsentationsseite (nur Infos, kein Abschluss)Meist nein
Blog ohne Interaktions- oder KaufmöglichkeitMeist nein
Newsletter-Anmeldung ohne E-CommerceIn der Regel nein
Karriere-/BewerbungsseiteNein, kein Verbrauchervertrag
Kleinstunternehmen (unter 10 MA und max. 2 Mio. Euro)Ausgenommen

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme

Kleinstunternehmen sind vom BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen giltst du, wenn du weniger als 10 Personen beschäftigst und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hast. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: Beschäftigst du 10 oder mehr Personen, greift die Ausnahme nicht, egal wie klein der Umsatz ist.

Ein wichtiger Zusatz, der oft übersehen wird: Die Ausnahme gilt für Dienstleistungen. Bei Produkten (etwa dem Verkauf bestimmter Hardware) kann die Lage anders sein. Und auch wer nicht verpflichtet ist, profitiert von Barrierefreiheit, nämlich durch mehr erreichbare Kunden, bessere Usability und ein stärkeres SEO-Fundament. Die Pflicht ist der Anlass, der Nutzen bleibt auch ohne sie.

Was heißt barrierefrei technisch? Die vier WCAG-Prinzipien

Der technische Maßstab ist die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Konformitätsstufe AA. Die WCAG wird vom World Wide Web Consortium (W3C) herausgegeben und ist der internationale Standard. Es gibt drei Stufen: A (Grundlage), AA (das für die meisten gesetzlichen Vorgaben geforderte Niveau) und AAA (höchstes Niveau, oft nicht praktikabel). Für das BFSG ist AA die relevante Zielgröße.

Dahinter stehen vier Prinzipien, im Englischen POUR: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Jede konkrete Maßnahme lässt sich einem dieser vier zuordnen.

Wahrnehmbar

Alle Informationen müssen wahrnehmbar sein, egal über welchen Sinn. Das heißt konkret: Alternativtexte (Alt-Texte) für alle informativen Bilder, damit Screenreader den Inhalt vorlesen können. Untertitel für Videos und Audiodeskription, wo nötig. Ausreichende Farbkontraste, mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text. Und: Farbe darf nie die einzige Information sein, ein Fehler etwa muss auch ohne Rot erkennbar sein. Der Text muss sich auf 200 Prozent zoomen lassen, ohne dass Inhalte verloren gehen.

Bedienbar

Die gesamte Website muss sich allein mit der Tastatur bedienen lassen, ohne Maus. Das ist die wichtigste Einzelprüfung überhaupt: Kommst du per Tab-Taste durch alle Links, Buttons und Formularfelder und wieder heraus? Dabei muss immer sichtbar sein, welches Element gerade den Fokus hat. Vermeide Zeitlimits, die Nutzer unter Druck setzen, und verzichte auf blinkende oder flackernde Effekte, die epileptische Anfälle auslösen können.

Verständlich

Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein. Nutze klare, einfache Sprache, erkläre Fachbegriffe und vermeide verschachtelte Sätze. Eine saubere Überschriften-Hierarchie (eine H1, dann H2, H3 in der richtigen Reihenfolge) hilft nicht nur Screenreadern, sondern auch dem SEO. Formularfelder brauchen klare, verknüpfte Beschriftungen (Labels) und verständliche Fehlermeldungen, die sagen, was zu tun ist. Die Navigation sollte auf allen Seiten gleich und vorhersehbar sein.

Robust

Die Website muss robust genug sein, dass sie von unterschiedlichen Browsern, Geräten und assistiven Technologien zuverlässig interpretiert wird. Grundlage ist sauberes, semantisches HTML: echte Buttons statt geklickter Divs, korrekte Listen und Tabellen, sinnvoll eingesetzte ARIA-Attribute dort, wo HTML allein nicht reicht. So können Screenreader und Braillezeilen deine Inhalte fehlerfrei auslesen, heute und mit künftigen Hilfsmitteln.

Maßnahmen und Prüfschritte im Überblick

Diese Checkliste bündelt die konkreten Maßnahmen aus den vier Prinzipien mit den Schnelltests, mit denen du sie selbst grob prüfen kannst. Sie ersetzt keinen vollständigen BITV-Test, gibt dir aber schnell ein realistisches Bild.

Barrierefreiheits-Checkliste mit Schnelltest

MaßnahmeSo prüfst du es
Alt-Texte für alle informativen BilderMit WAVE oder axe DevTools prüfen; Schmuckbilder bekommen ein leeres alt-Attribut
Tastatur-BedienbarkeitNur mit Tab-Taste durch die ganze Seite; Fokus muss immer sichtbar sein
Farbkontrast 4,5:1 (normal) / 3:1 (groß)Colour Contrast Analyzer oder WAVE
200-Prozent-Zoom ohne InhaltsverlustIm Browser hineinzoomen und Layout prüfen
Saubere Überschriften-Hierarchie (eine H1, dann H2/H3)Browser-Devtools oder WAVE-Struktur-Ansicht
Verknüpfte Formular-Labels und klare Fehlermeldungenaxe DevTools; Felder ohne Maus ausfüllen
Aussagekräftige Linktexte (kein "hier", "mehr")Linktexte einzeln lesen: verständlich ohne Kontext?
Untertitel für VideosJedes Video auf Untertitel prüfen
Barrierefreie Pflichtinformationen nach BFSGAngaben nach Anlage 3 z. B. im Footer bereitstellen

Overlay-Tools: warum sie das Problem nicht lösen

Overlay-Tools sind Widgets, die per Skript auf die Website gelegt werden und Nutzern eine Toolbar zum Anpassen von Kontrast, Schriftgröße oder Vorlesefunktion anbieten. Sie werden gern als schnelle Ein-Klick-Lösung verkauft. Die Realität ist ernüchternder.

Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für Barrierefreiheit (BFIT-Bund) stellen klar: Solche Softwarelösungen sind derzeit nicht in der Lage, einen Webauftritt vollständig barrierefrei darzustellen. Schlimmer noch, Overlays können sogar neue Barrieren schaffen und mit assistiven Technologien wie Screenreadern in Konflikt geraten. Ein Overlay kaschiert Symptome, behebt aber nicht die Ursachen im Code.

Deshalb unser klarer Standpunkt: Ein Overlay ist kein rechtssicherer Ersatz für echte Barrierefreiheit. Wer nur ein Widget einbaut, zahlt Geld und bleibt trotzdem angreifbar. Der einzig belastbare Weg führt über den Code selbst.

Was passiert bei Verstößen?

Der Vollzug liegt bei den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Sie können Websites prüfen, Mängel beanstanden und Bußgelder verhängen. Je nach Schwere des Verstoßes reichen diese bis zu 10.000 Euro (etwa bei fehlenden Informationen oder Dokumentationsmängeln) und bis zu 100.000 Euro bei schwerwiegenden Verstößen.

Dazu kommt ein zweites Risiko, das oft unterschätzt wird: Wettbewerber können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß nach dem UWG abmahnen. Das kann schneller teuer werden als ein behördliches Bußgeld. Für 2026 zeichnet sich ab, dass die anfängliche Zurückhaltung nachlässt und Prüfungen wie Abmahnungen zunehmen. Wer jetzt handelt, ist auf der sicheren Seite.

Warum du Barrierefreiheit von Anfang an mitbauen solltest

Der teuerste Weg zur Barrierefreiheit ist der nachträgliche. Wenn Struktur, Kontraste, Fokus-Reihenfolge und semantisches HTML erst am Ende repariert werden, wird jede Korrektur zum Sonderprojekt, und das Ergebnis bleibt oft Flickwerk. Wird Barrierefreiheit dagegen von der ersten Konzeptskizze an mitgedacht, kostet sie kaum Aufpreis und fällt fast von selbst ab.

Genau so arbeiten wir bei INSYNC. Barrierefreiheit ist bei uns kein nachgelagertes Häkchen, sondern Teil der Bauweise: semantisches HTML, saubere Überschriften-Struktur, ausreichende Kontraste, vollständige Tastatur-Bedienbarkeit und getestete Formulare gehören zum Standard, nicht zum Zusatzpaket. Der schöne Nebeneffekt: Dieselben Maßnahmen, die deine Seite barrierefrei machen, stärken auch Performance, Usability und dein SEO- und GEO-Fundament, weil sowohl Suchmaschinen als auch KI-Systeme sauber strukturierte Inhalte bevorzugen.

Und wenn du eine bestehende Seite umbaust, gilt: Ein Relaunch ist der ideale Moment, Barrierefreiheit richtig einzuziehen, ohne dabei deine Rankings zu verlieren. Das ist kein Widerspruch, sondern gute Reihenfolge.

Häufige Fragen

Eine Website ist barrierefrei, wenn Menschen mit Behinderungen sie genauso nutzen können wie alle anderen: navigieren, lesen, Formulare ausfüllen, buchen und kaufen. Technischer Maßstab ist die WCAG 2.1 auf Stufe AA mit den vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Für bestimmte bestehende Verträge und Produkte gibt es Übergangsfristen bis längstens 27. Juni 2030, für Selbstbedienungsterminals bis maximal 2040.

Betroffen sind Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Online-Shops sowie Seiten mit Terminbuchung, Warenkorb oder direktem Vertragsschluss. Reine Präsentationsseiten ohne Interaktion fallen meist nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind ausgenommen. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro oder bis zu 100.000 Euro. Dazu kommen mögliche wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG, die schnell zusätzlich teuer werden können.

Nein. Die Überwachungsstellen des Bundes und der Länder stellen klar, dass Overlay-Tools eine Website derzeit nicht vollständig barrierefrei machen und sogar neue Barrieren erzeugen können. Echte Barrierefreiheit entsteht im Code, nicht durch ein aufgesetztes Widget.

Für einen ersten Eindruck helfen kostenlose Tools wie WAVE, axe DevTools und der Colour Contrast Analyzer sowie manuelle Tests: die Seite nur mit der Tastatur bedienen und auf 200 Prozent zoomen. Für eine belastbare, gesetzeskonforme Bewertung dient der kostenlose BIK-BITV-Test, der die Prüfschritte aus EN 301 549 und WCAG abbildet.

20-Minuten Gespräch, ohne Verkaufsdruck. Ihr beschreibt, was ihr vorhabt und wir sagen, ob und wie wir helfen können.

Max Herzer

Max Herzer

Consultant & Business Development