KI-Kennzeichnungspflicht: Was du auf deiner Website kennzeichnen musst
Seit August 2026 gilt Art. 50 der KI-Verordnung. Für die meisten Bilder und Texte auf Unternehmenswebsites heißt das: kein Label. Wo du trotzdem kennzeichnen musst und wie.

Die KI-Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 der EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026, verlangt von Unternehmen mit Website aber deutlich weniger, als viele Warnungen vermuten lassen. Sichtbar kennzeichnen musst du drei Dinge: einen Chatbot, realistische KI-Darstellungen echter Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse, die als echt durchgehen könnten, und ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Generische KI-Grafiken und menschlich geprüfte Texte brauchen kein Label. Die Rechtslage ist Stand Oktober 2026, inklusive Digital Omnibus, Leitlinien der EU-Kommission und deutschem Durchführungsgesetz. Unten findest du die Zeitleiste, die Rollen nach dem Gesetz, eine Tabelle nach Inhaltstyp, die Form der Kennzeichnung, das reale Bußgeldrisiko, unsere Einordnung und eine Checkliste.
Das Wichtigste in Kürze
- Art. 50 der KI-Verordnung gilt seit dem 02.08.2026. Der Digital Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, hat daran nichts verschoben. Nur Anbieter älterer KI-Tools haben für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 02.12.2026.
- Generische KI-Illustrationen, Hintergründe, Produktbeschreibungen und menschlich geprüfte Texte brauchen auf deiner Website keinen sichtbaren KI-Hinweis.
- Kennzeichnen musst du Deepfakes: realistische KI-Bilder, -Videos oder -Stimmen, die echte Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse vortäuschen.
- Ein Chatbot auf der Website braucht einen klaren Hinweis im Chatfenster, dass eine KI antwortet. Ein Satz reicht.
- Bußgeldrahmen für Transparenzverstöße: bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, für KMU gilt der niedrigere Wert (Art. 99 Abs. 4 und 6).
- Unsere Entscheidung: kein vorsorgliches KI-Label auf allem, sondern gezielte Kennzeichnung dort, wo das Gesetz sie verlangt.
Die kurze Antwort
Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Art. 50 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) und gilt seit dem 2. August 2026. Für ein Unternehmen, das KI-Tools für seine Website nutzt, ist vor allem Absatz 4 relevant: Deepfakes müssen offengelegt werden, also KI-Bilder, -Videos oder -Audios, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Dazu kommen KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sofern sie kein Mensch redaktionell geprüft und verantwortet hat.
Die maschinenlesbare Markierung von KI-Inhalten, etwa per Wasserzeichen oder Metadaten, ist Pflicht der Tool-Anbieter, nicht deine. Ein Chatbot auf deiner Website muss erkennbar machen, dass dort eine KI antwortet.
Für die meisten Marketing-Bilder auf Unternehmenswebsites, also Illustrationen, Hintergründe, Key Visuals ohne echte Personen, und für Texte, die jemand aus deinem Team geprüft und freigegeben hat, besteht keine sichtbare Kennzeichnungspflicht. Wer trotzdem alles markiert, erfüllt keine zusätzliche Pflicht.
Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Art. 50 gilt seit dem 2. August 2026. Im Juli 2026 hat die EU mit dem Digital Omnibus, einem Änderungspaket zur KI-Verordnung, mehrere Fristen verschoben. Die Transparenzpflichten gehören nicht dazu. Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa in Personalauswahl oder Kreditprüfung.

Seit wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
| Datum | Was passiert | Relevanz für deine Website |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken gelten | Gering, betrifft Manipulation und Social Scoring |
| 20.07.2026 | EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zu Art. 50 und einen Verhaltenskodex | Auslegungshilfe, rechtlich nicht bindend |
| 24.07.2026 | Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744) im Amtsblatt, in Kraft seit 27.07.2026 | Ändert an deinen Pflichten aus Art. 50 nichts |
| 29.07.2026 | Deutsches KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG) in Kraft, Bundesnetzagentur zentrale Aufsicht | Ansprechpartner und Beschwerdestelle in Deutschland |
| 02.08.2026 | Art. 50 gilt vollständig, auch für Betreiber | Ab hier gelten Chatbot-Hinweis und Deepfake-Kennzeichnung |
| 24.09.2026 | EU-Kommission veröffentlicht freiwillige EU-Icons zur Kennzeichnung | Fertige Symbole, wenn du kennzeichnen musst |
| 02.12.2026 | Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bei KI-Tools, die vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren | Betrifft die Tool-Anbieter, keine Frist für dich |
| 02.12.2027 | Pflichten für eigenständige Hochrisiko-KI (vorher 02.08.2026) | Nur bei Hochrisiko-Einsatz |
Der 2. Dezember 2026 wird oft falsch gelesen. Laut Erwägungsgrund 38 des Digital Omnibus gilt die viermonatige Übergangsfrist nur für Anbieter generativer KI-Systeme, die ihre Systeme schon vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht haben. Für dich als Website-Betreiber ist das kein Aufschub.
Anbieter oder Betreiber: Wen trifft welche Pflicht?
Die KI-Verordnung unterscheidet zwei Rollen. Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt, etwa OpenAI, Google oder Hersteller von Bild-KI. Betreiber setzen KI-Systeme beruflich ein (Art. 3 Nr. 4). Das ist dein Unternehmen, sobald dein Marketing mit Midjourney Bilder erzeugt oder dein Team Texte mit ChatGPT schreibt. Private, nicht berufliche Nutzung fällt laut EU-Kommission nicht unter die Verordnung.
- Abs. 1, Anbieter: KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass Nutzer wissen, dass sie mit einer KI sprechen.
- Abs. 2, Anbieter: KI-Ausgaben in Bild, Ton, Video und Text maschinenlesbar markieren, etwa über C2PA, einen offenen Standard für Herkunftsangaben in den Metadaten einer Datei.
- Abs. 3, Betreiber: Personen informieren, wenn Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung läuft. Auf normalen Websites selten.
- Abs. 4, Betreiber: Deepfakes offenlegen und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen, sofern sie nicht menschlich geprüft und redaktionell verantwortet sind.
Beim Chatbot ist die Zuordnung nicht immer eindeutig. Formal trifft die Pflicht aus Absatz 1 den Anbieter. Wer einen Bot unter eigenem Namen auf der Website betreibt, kann je nach Konstellation selbst als Anbieter gelten. Diese Frage musst du nicht klären: Ein Satz im Chatfenster erfüllt die Pflicht, egal wer sie trägt.
Muss ich KI-Bilder auf meiner Website kennzeichnen?
Nur, wenn das Bild ein Deepfake ist. Art. 3 Nr. 60 der Verordnung definiert das so: Der Inhalt ähnelt wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen und würde Betrachtern fälschlich als echt erscheinen. Die Kommission zerlegt das in drei Prüfpunkte, die alle erfüllt sein müssen: deutliche Ähnlichkeit, ein real existierendes Vorbild und der falsche Anschein von Echtheit. Ein Deepfake ist damit kein Qualitätsurteil über das Bild, sondern eine Frage der Täuschung.
Die Leitlinien der Kommission vom Juli 2026 werden an Beispielen konkret. Kein Deepfake ist ein echtes Produkt vor einem KI-generierten Hintergrund, solange die Anzeige nicht in die Irre führt. Inhalte, die Naturgesetzen widersprechen oder erkennbar fantastisch sind, fallen ebenfalls heraus. Ein KI-Produktbild, das Aussehen, Eigenschaften oder Nutzung des Produkts anders darstellt als in Wirklichkeit, gilt dagegen als Deepfake. Dasselbe gilt für eine KI-generierte Darstellung einer bekannten Person in Werbung.
Für Websites heißt das: Das Hero-Visual mit abstrakter 3D-Szene, die Illustration im Blogartikel und der Hintergrund hinter deinem echten Produktfoto brauchen kein Label. Ein KI-Bild eines Kundenprojekts, eines Events oder eines Kunden, das so nie stattgefunden hat, braucht eines. Offen ist die Lage bei KI-Porträts deines echten Teams: Die Person existiert und arbeitet wirklich bei dir. Ob so ein Porträt im Sinne der Verordnung "fälschlich echt" wirkt, haben weder die Kommission noch ein Gericht geklärt. Auch bei fotorealistischen KI-Menschen ohne reales Vorbild sind sich die Fachbeiträge uneinig. Bei Testimonials solltest du kennzeichnen oder ganz darauf verzichten, weil dort zusätzlich das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, greift: Ein erfundener Kunde ist auch ohne KI-Verordnung irreführend.
Und KI-Texte auf der Website?
Für Texte gilt die Pflicht nur in einem engen Fall: wenn der Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Kommission nennt als Beispiele Politik, Verwaltung, Justiz, öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und Verbrauchersicherheit. Laut den Leitlinien fallen Werbetexte und Produktbeschreibungen nicht darunter, solange sie keine Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit treffen.
Selbst wenn ein Text unter die Regel fällt, entfällt die Kennzeichnung bei zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen. Der Text wurde menschlich geprüft oder redaktionell kontrolliert, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung. Die Leitlinien verlangen dafür eine echte inhaltliche Prüfung, mindestens einen Faktencheck. Ein kurzer Blick vor dem Veröffentlichen reicht nicht.
Für deine Leistungsseiten und Fachartikel heißt das: Wenn jemand aus deinem Team den Text inhaltlich prüft, Fakten kontrolliert und freigibt, brauchst du keinen Hinweis. Das ist ohnehin der Standard, den wir für SEO-Texte empfehlen. Kritisch sind automatisch erzeugte Seiten ohne Freigabe, etwa massenhaft generierte Ratgeber zu Gesundheits- oder Rechtsthemen.
Welche Inhalte auf deiner Website brauchen einen Hinweis?
Die Tabelle fasst die typischen Fälle zusammen. Grundlage sind Art. 50 der KI-Verordnung und die Leitlinien der Kommission vom Juli 2026. Wo die Auslegung noch offen ist, steht das dabei.
Welche Inhalte auf deiner Website brauchen einen Hinweis?
| Inhalt auf der Website | Sichtbarer Hinweis nötig? | Warum |
|---|---|---|
| Generische KI-Illustration, abstrakte Grafik, Hintergrund | Nein | Zeigt nichts Reales, wirkt nicht wie ein echtes Foto |
| Echtes Produktfoto vor KI-generiertem Hintergrund | In der Regel nein | Laut Leitlinien kein Deepfake, solange nichts über das Produkt getäuscht wird |
| KI-Produktbild, das dein Produkt anders zeigt, als es ist | Ja | Leitlinien werten das als Deepfake, zusätzlich Irreführung nach UWG |
| KI-Bild, -Video oder -Stimme von Kunden, Events oder Referenzprojekten, die es so nie gab | Ja | Deepfake nach Art. 50 Abs. 4, erfundene Referenzen sind zusätzlich wettbewerbswidrig |
| KI-Porträt realer Mitarbeitender mit deren Einwilligung | Graubereich | Person und Rolle sind echt, ob das Porträt "fälschlich echt" wirkt, ist ungeklärt |
| Fotorealistische KI-Person ohne reales Vorbild | Graubereich | Auslegung umstritten, im Testimonial-Kontext kennzeichnen |
| Leistungsseite, Produktbeschreibung, Werbetext mit KI erstellt | Nein | Kein Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse |
| KI-Fachartikel, menschlich geprüft und freigegeben | Nein | Ausnahme in Art. 50 Abs. 4 greift |
| Ungeprüfter KI-Text zu Gesundheit, Recht oder Politik | Ja | Art. 50 Abs. 4, keine redaktionelle Verantwortung |
| Chatbot oder KI-Agent im Chatfenster | Ja | Art. 50 Abs. 1, Hinweis spätestens beim ersten Kontakt |
| Übersetzung oder Rechtschreibkorrektur mit KI | Nein | Unterstützende Bearbeitung, laut IHK Köln keine Pflicht |
Wie sieht eine Kennzeichnung aus, wenn sie nötig ist?
Art. 50 Abs. 5 verlangt, dass der Hinweis klar und unterscheidbar ist und spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheint. Er muss außerdem barrierefrei sein. Das verbindet die KI-Pflicht mit einer zweiten Pflicht für Websites, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Laut Kommission reichen Hinweise in den AGB oder rein maschinenlesbare Markierungen nicht. Ein Vermerk im Impressum erreicht den Besucher ebenfalls nicht beim ersten Kontakt.
- Bild oder Video: Hinweis direkt im Inhalt, bei Videos zu Beginn. Die EU-Icons der Kommission zeigen die Buchstaben "AI" in drei Varianten: Basis, vollständig KI-generiert, teilweise KI-verändert. Ihre Nutzung ist freiwillig.
- Text: Hinweis über dem Text oder nahe der Überschrift, etwa "Dieser Text wurde mit KI erstellt und nicht redaktionell geprüft."
- Audio: kurzer gesprochener Hinweis zu Beginn.
- Chatbot: ein Satz im Chatfenster vor der ersten Antwort, etwa "Hier antwortet ein KI-Assistent. Für eine persönliche Beratung erreichst du unser Team über das Kontaktformular."
Bei den Icons lohnt ein Detail: Laut Kommission schnitt das Basis-Icon in Tests besser ab, wenn ein kurzes Textlabel danebenstand. Plane das Label direkt im Design-System deiner Website ein, statt es später per Plugin über Bilder zu legen. Wenn du ohnehin einen Relaunch planst, gehört das in die Komponentenliste.
Wie realistisch sind Bußgelder und Abmahnungen?
Für Verstöße gegen Art. 50 sieht Art. 99 Abs. 4 der KI-Verordnung Geldbußen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere Wert. Die oft zitierten 35 Mio. Euro oder 7 % gelten nur für verbotene KI-Praktiken nach Art. 5, nicht für fehlende Kennzeichnung.
In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 das KI-MIG in Kraft, das deutsche Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung. Die Bundesnetzagentur ist zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle und bietet einen KI-Service-Desk für kleinere Unternehmen. Öffentlich dokumentierte Bußgelder wegen fehlender KI-Kennzeichnung haben wir bis Redaktionsschluss nicht gefunden. Die Behörde beschreibt sich selbst als Ermöglicher und Ansprechpartner.
Das realere Risiko sind Abmahnungen. Mitbewerber und Verbände können nach UWG gegen irreführende Werbung vorgehen, und mehrere Kanzleien halten Art. 50 für eine Marktverhaltensregel, deren Verletzung abgemahnt werden kann. Dieses Risiko konzentriert sich auf die Fälle, in denen die Pflicht tatsächlich besteht: geschönte KI-Produktbilder, erfundene Testimonials, KI-Fotos angeblicher Kunden. Für eine generische Illustration gibt es nichts abzumahnen.
Wo die Pflicht nicht greift: die Lücken im Gesetz
Art. 50 klingt umfassend, ist aber eng geschnitten. Für die meisten Inhalte auf einer Unternehmenswebsite ist er entweder nicht einschlägig oder schreibt dir nichts vor. Nach heutigem Stand fallen diese Fälle heraus:

- Generische KI-Visuals: Illustrationen, Hintergründe, abstrakte 3D-Szenen und Icons zeigen nichts Reales und sind deshalb keine Deepfakes.
- Werbe- und Produkttexte: Die Text-Pflicht gilt nur für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Leistungsseiten, Produktbeschreibungen und Kampagnen-Copy gehören laut Leitlinien nicht dazu.
- Redigierte Texte: Selbst ein Fachartikel zu einem öffentlichen Thema braucht kein Label, wenn ein Mensch ihn geprüft hat und dein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt.
- Wasserzeichen und Metadaten: Die maschinenlesbare Markierung nach Abs. 2 ist Pflicht der Tool-Anbieter. Du musst keine Metadaten nachrüsten.
- Erkennbar Künstlerisches: Bei offensichtlich künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Inhalten reicht eine Offenlegung, die die Darstellung nicht stört.
- Unterstützende Bearbeitung: Übersetzung und Rechtschreibkorrektur mit KI lösen laut IHK Köln keine Kennzeichnung aus.
- Bestehende Bilder: Ob ältere KI-Bilder nachträglich gekennzeichnet werden müssen, lesen die Fachbeiträge unterschiedlich. Eine klare Antwort gibt es bisher nicht.
Was übrig bleibt, ist schmal: Chatbots, täuschend echte Darstellungen von etwas, das es so nicht gibt, und ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen.
Unsere Einordnung
Wir haben die Rechtslage mit Fachanwälten für IT-Recht und Compliance besprochen. Deren Einschätzung nach aktuellem Stand: Bei typischen Website-Inhalten ist die Kennzeichnungspflicht praktisch kaum durchsetzbar, weil Behörden nicht erkennen können, ob eine Illustration oder ein geprüfter Text mit KI entstanden ist. Und wer jedes Bild und jeden Text vorsorglich als "KI-generiert" markiert, verschenkt Marketingwirkung, ohne rechtlich etwas zu gewinnen.
Das deckt sich mit dem Gesetzestext. Für generische Visuals und redigierte Texte gibt es keine sichtbare Kennzeichnungspflicht. Ein KI-Label unter jedem Hero-Bild und jedem Absatz ist überzogene Panik, kein Compliance-Gewinn. Es signalisiert Besuchern einer B2B-Website eher Massenware als Sorgfalt, und das schadet der Conversion.
Das sind die offiziellen Regeln. In der Praxis hält sich kaum jemand daran: Auf den Unternehmenswebsites, die wir in Projekten und Wettbewerbsanalysen sehen, finden wir so gut wie nie eine KI-Kennzeichnung, auch dort nicht, wo erkennbar KI-Bilder im Einsatz sind. Das ist kein Freibrief, zeigt aber, wie weit die öffentliche Aufregung und der Alltag auseinanderliegen.
Wo die Pflicht eindeutig greift, kennzeichnen wir. Chatbots bekommen einen Hinweis, das kostet einen Satz. KI-Bilder von Kunden, Projekten oder Events, die es so nie gab, setzen wir nicht ein, auf einer Corporate Website genauso wenig wie in Kampagnen. Ungeprüfte KI-Texte veröffentlichen wir nicht, und das nicht nur wegen Art. 50.
Keine Rechtsberatung: Das ist unsere Einschätzung, Stand Oktober 2026. Bei konkreten Grenzfällen, etwa fotorealistischen KI-Personen in Kampagnen, lohnt ein kurzer Termin bei einer Fachkanzlei.
Musst du auf deiner Website etwas ändern?
Für die meisten Unternehmenswebsites ist der Aufwand klein. Entscheidend ist, welche KI-Inhalte du tatsächlich einsetzt.
Ja, wenn
Du brauchst einen Hinweis oder eine Änderung, sobald einer dieser Punkte auf deine Website zutrifft.
- Auf deiner Website läuft ein Chatbot oder KI-Assistent ohne klaren Hinweis im Chatfenster.
- Du zeigst KI-generierte Bilder von Kunden, Standorten, Events oder Referenzprojekten, die es so nicht gibt.
- Deine KI-Produktbilder zeigen Produkte schöner, größer oder anders, als sie sind.
- Du veröffentlichst KI-Texte zu Gesundheits-, Rechts- oder Verbraucherthemen ohne fachliche Prüfung.
Nein, wenn
Du musst nichts ändern, wenn deine KI-Nutzung in diese Kategorien fällt.
- Du nutzt KI für Illustrationen, abstrakte Visuals oder Hintergründe hinter echten Produktfotos.
- Deine Texte entstehen mit KI-Unterstützung, werden aber von deinem Team inhaltlich geprüft und freigegeben.
- Deine Website hat keinen Chatbot und keine realistischen KI-Darstellungen echter Personen.
- Du nutzt KI nur für Übersetzung, Korrekturlesen oder Bildretusche wie Belichtung und Zuschnitt.
Checkliste für Website-Betreiber
Diese Schritte dauern bei einer typischen B2B-Website wenige Stunden. Fang mit dem Inventar an, der Rest ergibt sich daraus.
KI-Inhalte erfassen:
Liste auf, wo auf deiner Website KI-Bilder, KI-Videos, KI-Texte und KI-Tools wie Chatbots im Einsatz sind.
Deepfake-Test anwenden:
Prüfe jedes KI-Bild und -Video auf die drei Merkmale reale Ähnlichkeit, existierendes Vorbild und falscher Eindruck von Echtheit.
Chatbot-Hinweis einbauen:
Ergänze einen Satz im Chatfenster, der vor der ersten Antwort sichtbar ist.
Freigabeprozess für Texte festlegen:
Bestimme, wer KI-Texte inhaltlich prüft, Fakten kontrolliert und die Veröffentlichung verantwortet. Halte das kurz schriftlich fest.
Kritische Bilder prüfen:
Tausche KI-Bilder angeblicher Kunden, Events und Projekte gegen echte Aufnahmen oder setze ein sichtbares Label mit EU-Icon und Text. KI-Porträts deines echten Teams sind ein Graubereich, hier entscheidest du bewusst.
Label barrierefrei umsetzen:
Baue den Hinweis als Komponente mit Alternativtext ein, damit er auch für Screenreader lesbar ist.
KI selbst bleibt ein Werkzeug, das wir in Projekten täglich einsetzen, von der Website mit KI bis zur Optimierung für KI-Suchsysteme. Wie du dort sichtbar wirst, beschreiben unsere Artikel zu Generative Engine Optimization und llms.txt. Wenn du die Kennzeichnung gleich sauber im Design verankern willst, gehört das in ein Webdesign-Projekt oder einen Website-Relaunch.
Häufige Fragen
Die KI-Kennzeichnungspflicht ist in Art. 50 der EU-KI-Verordnung geregelt und gilt seit dem 2. August 2026. Unternehmen müssen Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse offenlegen. Chatbots müssen erkennbar machen, dass eine KI antwortet. KI-Tool-Anbieter müssen ihre Ausgaben zusätzlich maschinenlesbar markieren.
Nur, wenn sie Deepfakes sind, also realistisch etwas Existierendes zeigen und fälschlich echt wirken. Eine abstrakte KI-Illustration oder ein KI-Hintergrund hinter einem echten Produktfoto braucht keinen Hinweis. Ein KI-Bild eines Kunden oder Events, das es so nie gab, oder ein KI-Produktbild, das dein Produkt besser zeigt, als es ist, schon.
Ja. Nutzer müssen nach Art. 50 Abs. 1 erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren, es sei denn, das ist offensichtlich. Die Kommission legt diese Ausnahme eng aus. Ein Satz im Chatfenster, sichtbar vor der ersten Antwort, erfüllt die Pflicht. Ein Hinweis nur in den AGB reicht nicht.
Nein. Art. 50 Abs. 5 verlangt einen klaren und unterscheidbaren Hinweis spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt. Laut Kommission genügen versteckte Hinweise in AGB oder rein maschinenlesbare Markierungen nicht. Der Hinweis gehört direkt an das Bild, das Video, den Text oder ins Chatfenster.
Am 2. Dezember 2026 endet eine Übergangsfrist aus dem Digital Omnibus. Sie gilt nur für Anbieter generativer KI-Tools, die ihr System vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht haben, und nur für die maschinenlesbare Markierung. Für Website-Betreiber ist das kein Aufschub: Deine Pflichten gelten seit August.
Zentrale Aufsicht ist die Bundesnetzagentur. Das regelt das deutsche KI-MIG, in Kraft seit dem 29. Juli 2026. Sie nimmt Beschwerden an und betreibt einen KI-Service-Desk. Bußgelder für Transparenzverstöße reichen bis 15 Mio. Euro oder 3 % des Jahresumsatzes, bei KMU der niedrigere Wert. Abmahnungen durch Mitbewerber nach UWG sind ein zweiter Weg.
Nächster Schritt
Du willst wissen, welche KI-Inhalte auf deiner Website einen Hinweis brauchen und welche nicht, ohne alles vorsorglich zu markieren?







